Home
 
Gesetzeslage:
_____________



In den Schul- und Bildungsgesetzen des Landes Nordrhein-Westfalen, Erstes Gesetz zur Ordnung des Schulwesens im Land Nordrhein-Westfalen (SchoG) heißt es unter
§ 1 (2):

 
oneline-zeigender-links


"... Die Jugend soll erzogen werden im Geiste der Menschlichkeit, der Demokratie und der Freiheit, zur Duldsamkeit und zur Achtung vor der Überzeugung des anderen, zur Verantwortung für die Erhaltung der natürlichen Lebensbedingungen, in Liebe zu Volk und Heimat, zur Völkergemeinschaft... (6) In Erziehung und Unterricht ist Offenheit und Toleranz gegenüber den unterschiedlichen religiösen und weltanschaulichen Überzeugungen und Wertvorstellungen zu wahren und alles zu vermeiden, was Empfindungen Andersdenkender verletzen könnte."

Gesamtkreis
footer